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Gesetze und Verordnungen


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Aktuelles

+++ SCHWERIN : Informieren Sie sich hier über den Entwurf zum Kreisstrukturgesetz (Kreisgebietsreform)für Mecklenburg-Vorpommern. +++

+++ SCHWERIN : Im Amtsblatt für M-V, Nr. 51 vom 06.11.2008 mußte das Innenministerium erstmals eingestehen:

" Durch die Digitalisierung der analogen Flurkarte im Rahmen der Erstellung der ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte ) -Grundstufe ist eine Identität zwischen Katasterzahlenwerk und digital geführtem Katasterkartenwerk ... in der Regel nicht gegeben."

Für Bauherren und die von ihm beauftragten Architekten und Planer hat diese Aussage nicht unerhebliche Folgen. Um die Rechtssicherheit im Baugenehmigungsverfahren zu gewährleisten, ist ein amtlicher ALK-Auszug (Flurkarte) als Planungsgrundlage als nicht hinreichend anzusehen!

Rechtssicherheit garantiert nur der von einer Vermessungsstelle erstellte amtliche Lageplan. +++

+++ SCHWERIN : Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2002, wird nach Auskunft des zuständigen Ministeriums durch das Gesetz über das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Vermessungs- Geoinformationsgesetz (VermGeoG) - abgelöst.
Über den Termin des Inkrafttretens liegen bisher keine Informationen vor. +++

+++ SCHWERIN : Am 31.12.2008 ist die neue Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen - Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) - vom 15. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 530) in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisher gültige Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (Vermessungsgebührenverordnung - VermGebVO+++

+++ BERLIN : Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde am 01.04.2009 vom Bundeskabinett beschlossen. Diese neue Verordnung zur Ermittlung der
Verkehrswerte von Grundstücken
soll die bisher geltende, über 20 Jahre alte Wertermittlungsverordnung (WertV) ablösen. Die ImmoWertV bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Derzeit wird sie als BR-Drucks. 296/09 im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung beraten +++

+++ PREROW : Im Geltungsbereich von B-Plänen ist die Stellplatzordnung nicht zwingend anzuwenden. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Zeh +++

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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur - Beratender Ingenieur  | info@vermessung-zeh.de