Aktuelles
+++ SCHWERIN : Das Verwaltungsgericht Schwerin untersagt die Nutzung von Wohnhäusern als Ferienobjekt. Das Urteil hat Signalwirkung für ganz Mecklenburg-Vorpommern. Es drohen Zwangs- und Bußgelder von 5.000 € bis zu 500.000 € ! Lesen Sie dazu auch folgende Meldungen.
+++ SCHWERIN : Die Aufgaben des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV-MV) werden seit dem 01.01.2011 durch das Finanzministerium MV wahrgenommen.
+++ SCHWERIN : Informieren Sie sich hier über den Entwurf zum Kreisstrukturgesetz (Kreisgebietsreform)für Mecklenburg-Vorpommern. +++
+++ SCHWERIN : Im Amtsblatt für M-V, Nr. 51 vom 06.11.2008 mußte das Innenministerium erstmals eingestehen:
" Durch die Digitalisierung der analogen Flurkarte im Rahmen der Erstellung der ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte ) - ist eine Identität zwischen Katasterzahlenwerk und digital geführtem Katasterkartenwerk ... in der Regel nicht gegeben."
Für Bauherren und die von ihm beauftragten Architekten und Planer hat diese Aussage nicht unerhebliche Folgen. Um die Rechtssicherheit im Baugenehmigungsverfahren zu gewährleisten, ist ein amtlicher ALK-Auszug (Flurkarte) als Planungsgrundlage als nicht hinreichend anzusehen!
Rechtssicherheit garantiert nur der von einer Vermessungsstelle erstellte amtliche Lageplan. +++
+++ SCHWERIN : Der Landtag hat am 16. Dezember 2010 das Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen -Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) beschlossen und im Gesetz- und Verordnungsblatt am 29. Dezember 2010 veröffentlicht. Das GeoVermG M-V ist am 30. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Es ersetzt das bisher gültige Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2002. +++
+++ SCHWERIN : Am 31.12.2008 ist die neue Kostenverordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen - Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V) - vom 15. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 530) in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisher gültige Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (Vermessungsgebührenverordnung - VermGebVO) +++
+++ BERLIN : Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist am 01.07.2010 in Kraft getreten. Diese neue Verordnung zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken löst die bisher geltende, über 20 Jahre alte Wertermittlungsverordnung (WertV) ab. +++
+++ PREROW : Im Geltungsbereich von B-Plänen ist die Stellplatzordnung nicht zwingend anzuwenden. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Zeh +++